Teilnahmebedingungen

§ 1. Die Summer Academy of Music wird veranstaltet vom Verein Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V. Sie richtet sich vornehmlich an Musikstudenten und junge Musiker, die sich in einer Musikausbildung befinden. Sie findet in ihrer 15. Ausgabe vom 18. bis 28. Juli 2024 in Uelzen und Umgebung statt. Grundsätzlich gilt keine Alters-Obergrenze; das Ende des Musikstudiums sollte jedoch in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Im Einzelfall kann der Künsterische Leiter hiervon abweichend entscheiden. Für Amateur-Meisterkurse gilt keine Altersbeschränkung. Alle eingesandten Materialien werden gesichtet und auf ihrer Basis die Teilnehmer entsprechend ihrer Qualifikation zum Kurs zugelassen.

§ 2. Die Teilnahmegebühr umfasst:

a) die gebuchte Zahl Unterrichtseinheiten (mindestens vier) bei einem oder, je nach Instrument, mehreren Dozenten
b) bis zu zwei Arbeitseinheiten* mit Kammerorchester (siehe hierzu § 5)
c) bis zu zwei Arbeitseinheiten* im Kammerensemble (siehe hierzu § 5)
d) Korrepetition nach Angebot
e) Transporte** zwischen den Unterrichts- und Konzertorten.
f) Übemöglichkeiten in der Musikschule Uelzen
g) kostenloser Eintritt zu allen Konzerten und Veranstaltungen der Summer Academy of Music
h) Verpflegung (Mittagessen & Abendessen, bei gebuchter Unterkunft auf dem Campus auch Frühstück. Siehe hierzu § 4)

* Die Länge der Arbeitseinheiten im Orchesterprojekt hängt von der Gesamtzahl der Teilnehmenden ab. Bei freien Kapazitäten können in Absprache mit dem Künstlerischen Leiter zusätzliche Arbeitseinheiten ermöglicht werden.

** Die Unterrichts- und Konzertorte befinden sich in Uelzen und im nahen Umkreis. Für die Anreise nach Uelzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich, Hinweise hierzu stellt die Kursleitung auf Anfrage zur Verfügung.

In den Fächern Klavier und Violine können pro Dozent zwei, vier oder sechs Unterrichte ausgewählt, frei auf die anwesenden Dozenten verteilt und so ein individuelles Meisterkurspaket zusammengestellt werden. Im Fach Klavier sind dies: Hinrich Alpers, Sheila Arnold, Bernd Goetzke und Sontraud Speidel; im Fach Violine: Stefan Hempel, Stephan Picard und Erik Schumann – es müssen nur insgesamt mindestens vier Unterrichte ausgewählt sein. Im Fach Kontrabaß können vier oder sechs Unterrichtseinheiten bei Nabil Shehata und im Fach Viola vier oder sechs Unterrichtseinheiten bei Piotr Szumiel ausgewählt werden.

Unterkunft auf dem Campus wird als optionale Variante angeboten (siehe dazu §4).

§ 3. Die Teilnahmegebühr beträgt für eine Kursteilnahme mit vier Unterrichtseinheiten 750 Euro. Für jedes darüberhinaus hinzugebuchte Paket von zwei Unterrichtsstunden kommen 300 Euro hinzu (insgesamt sechs Unterrichtsstunden also 1050 Euro usw.). Kammermusikgruppen können sich ebenfalls anmelden, sie zahlen pro Person 650 Euro. Die jeweils zutreffende Teilnahmegebühr gilt pauschal. Bei Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen (z.B. Verzicht auf die Arbeit mit dem Kammerensemble oder Kammerorchester, verspätete An- oder verfrühte Abreise) ist keine Erstattung von Teilbeträgen möglich.

Nicht alle Dozenten sind während des gesamten Zeitraumes der Sommerakademie permanent anwesend. Der Unterrichts-Zeitplan paßt sich jedoch für alle Kursteilnehmer entsprechend individuell an, und es gilt selbstverständlich für alle Kursteilnehmer das volle Angebot der Sommerakademie (siehe § 2) für die gesamte Kursdauer, unabhängig von der Dauer der Anwesenheit der jeweils gewählten Dozenten.

§ 4. Für die optionale Variante mit Unterkunft auf dem Campus der Sommerakademie (Jugendbildungsstätte Oldenstadt) werden pauschal zusätzliche 150 € berechnet. Es handelt sich um eine begrenzte Kapazität an Plätzen in Mehrbettzimmern, deren Verfügbarkeit während des Anmeldeprozesses über das Anmeldeformular angezeigt wird.

Auf Anfrage erhalten zum Kurs zugelassene Teilnehmer eine Teilnehmerliste mit email-Adressen zur gegenseitigen Kontaktaufnahme. Es wird empfohlen, daß Bewerber besondere Zimmerbelegungswünsche der Kursleitung rechtzeitig bekannt geben, auch wenn Garantien leider nicht gegeben weden können.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihre Fragen und Wünsche zum Thema Unterkunft, damit wir gegebenenfalls helfen können! Die Kursorganisation stellt gerne auf Anfrage Informationen zu Hotels und anderen Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. Jugendherberge, AirBnB) zur Verfügung.

§ 5. Die Dozenten und weitere Kammermusikpartner stehen für die Zusammenarbeit mit den Teilnehmern in gemischten Kammermusikgruppen zur Verfügung. Bei der Anmeldung werden bereits folgende Kammermusikwerke zur Auswahl gestellt, aus denen – je nach Nachfrage – bis zu drei Akademiekonzerte unter der Mitwirkung ausgewählter Teilnehmer zusammengestellt werden:

– Mozart: Klavierquartett g-moll
– Mendelssohn: Klavierquartett h-moll op. 3
– F. Hensel: Klavierquartett As-Dur
– Fauré: Klavierquintett Nr. 1 d-moll op. 89
– R.V. Williams: Klavierquintett mit Kontrabaß

Da die Probenzeiten während des Kammermusikprojektes begrenzt sind, wird ein ausreichendes Maß an Erfahrung im Umgang mit anspruchsvollem Kammermusikrepertoire vorausgesetzt. Es sind keine Blattspielproben vorgesehen – daher ist es erforderlich, sich auf die Teilnahme am Kammermusikprojekt adäquat und sorgfältig vorzubereiten. Im Zweifel sollten interessierte Teilnehmer hierzu ihre Lehrer rechtzeitig um Rat fragen.

Das Online-Anmeldesystem berücksichtigt automatisch die verfügbaren Kammermusik-Formationen für das jeweils gewählte Instrument. Änderungen des Repertoires vorbehalten!

Ein Kammerorchester steht für die Zusammenarbeit mit den Teilnehmern zur Verfügung. Folgendes Repertoire kann erarbeitet und gegebenenfalls aufgeführt werden:

– Chopin: Klavierkonzert f-moll op. 21
– Beethoven: Klavierkonzert Nr. 3 c-moll
– Haydn: Violinkonzert C-Dur
– Mozart: Violinkonzert A-Dur KV 219
– Hoffmeister: Violakonzert D-Dur
– Hindemith: Trauermusik
– Vanhal: Kontrabaßkonzert D-Dur
– Rota: Divertimento Concertante

§ 6. Die Anmeldung findet online unter www.summeracademyofmusic.com statt. Die Zahl der Plätze und der insgesamt verfügbaren Unterrichtseinheiten für jeden Meisterkurs ist begrenzt. Bei mehr Bewerbern als Kapazität treffen der Künstlerische Leiter und die jeweiligen Dozenten gemeinsam eine Auswahl aufgrund der eingesandten Bewerbungsunterlagen. Eine Aufnahme mit selbstgewähltem Repertoire ist als Link (z.B. auf Youtube oder anderen kostenlosen Portale) mit einzusenden.

Hinweis an alle Bewerber: Die maximale Größe per Email gesendeter Dateien (Photos, Dokumente etc.) beträgt 1 MB.

Um möglichst vielen Bewerbern die Teilnahme zu ermöglichen, zählen Anmeldungen von Kammermusikgruppen für das Teilnehmerkontingent nur als eine Person, es sei denn, dass von den Mitgliedern auch solistischer Unterricht in Anspruch genommen wird (dies ist in Einheiten zu jeweils 2 Unterrichten möglich, analog § 3).

§ 7. Die Summer Academy of Music ist erreichbar unter:

Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V.
Schulstraße 13
29559 Stadensen
post@summeracademyofmusic.com

Die Bankverbindung der Summer Academy of Music lautet:

Kontoinhaberin: Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide
IBAN: DE57 2585 0110 0230 0218 34
SWIFT-BIC: NOLADE21UEL (Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg)

§ 8. Der Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2024. Die Anmeldung ist verbindlich und wird erst wirksam, wenn sämtliche notwendigen Unterlagen (siehe § 6) eingegangen sind und die sich aus § 3 ergebende Teilnahmegebühr in voller Höhe auf dem Konto des Vereins Internationale Sommerakademie Lüneburger Heide e.V. (siehe § 7) gutgeschrieben ist. Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Bewerber. Alle Bewerber werden automatisch per eMail über den Eingang ihrer Unterlagen informiert. Die Benachrichtigung über Annahme bzw. Nicht-Annahme zur Summer Academy erfolgt ebenfalls per Email.

Zur Beantragung eines Visums können auf Wunsch Einladungsbriefe bereits vor Ablauf der Anmeldefrist versendet werden. Ein Einladungsbrief stellt jedoch noch keine Kurszusage seitens der Sommerakademie dar. Bei Nicht-Annahme eines Bewerbers wird die überwiesene Teilnahmegebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €) rückerstattet. Bei Rücktritt eines Teilnehmers vom Kurs ist die Anmeldegebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €) nur dann rückzahlbar, wenn der freiwerdende Platz anderweitig vergeben werden kann.

§ 9. Für herausragende Leistungen während der Summer Academy of Music können im Anschluß an ausgewählte Teilnehmer Förderkonzerte vergeben werden. Der Künstlerische Leiter berät sich mit den Kursdozenten über die Vergabe.

§ 10. Gerichtsstand ist Uelzen. Bei etwaigen Unklarheiten, die sich durch die eventuell abweichende englische Übersetzung dieses Textes ergeben, gilt der deutsche Text.